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   BGH, 16.01.1961 - III ZR 217/59   

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https://dejure.org/1961,6120
BGH, 16.01.1961 - III ZR 217/59 (https://dejure.org/1961,6120)
BGH, Entscheidung vom 16.01.1961 - III ZR 217/59 (https://dejure.org/1961,6120)
BGH, Entscheidung vom 16. Januar 1961 - III ZR 217/59 (https://dejure.org/1961,6120)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Schadensersatzansprüche wegen Amtspflichtverletzungen bei der Steuerveranlagung - Amtspflichten bei der Veranlagung der Steuern auf dem Wege der Schätzung der Besteuerungsgrundlagen - Voraussetzung für eine Schätzung nach § 217 Abs. 1 Abgabenordnung (AO) - Dienlichkeit der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 25.05.1959 - III ZR 39/58

    Steuerarrest. Schadensersatzanspruch

    Auszug aus BGH, 16.01.1961 - III ZR 217/59
    Die Revision beanstandet aber, daß das Berufungsgericht den Klageanspruch nicht unter dem Gesichtspunkt eines Schadensersatzanspruchs aus § 945 ZPO, wie ihn der erkennende Senat in seinem in BGHZ 30, 123 veröffentlichten Urteil vom 25. Juni 1959 bejaht hat, geprüft habe.

    In dem Schriftsatz vom 5. September 1959 hat der Kläger zunächst lediglich auf das in BGHZ 30, 123 veröffentlichte Urteil des Senats mit der darin vertretenen Rechtsauffassung zu dieser Schadensersatzpflicht nach § 945 ZPO verwiesen und anschließend ausgeführt: Der Arrest vom 9. Februar 1955 erfasse den Poullig-Komplex in vollem Umfang; nach der abschließenden Verhandlung vom 11. Februar 1956, die zur Änderung des Steuerbescheides für 1950 gemäß § 94 AO führte, habe sich der Arrest zum großen Teil als ungerechtfertigt herausgestellt; inzwischen sei dem Kläger durch die mit der Vollziehung des Arrests zusammenhängenden Sicherung- und Einziehungsmaßnahmen der Schaden entstanden.

  • RG, 01.11.1940 - III 30/40

    Wie weit erstreckt sich die Amtspflicht der Beamten der Steuerverwaltung

    Auszug aus BGH, 16.01.1961 - III ZR 217/59
    Es bestehen deshalb, wie schon allgemein bei der Veranlagung der Steuern (vgl. RGZ 165, 257, 259), insbesondere Amtspflichten der Steuerbeamten auch gegenüber dem Steuerpflichtigen, die Veranlagung auf dem außergewöhnlichen Wege der Schätzung der Besteuerungsgrundlagen nur unter den Voraussetzungen des Gesetzes und im Rahmen des gesetzlich Zulässigen vorzunehmen.
  • BGH, 06.02.1975 - III ZR 149/72

    Amtspflichtverletzung - Anspruch auf Erstattung - Vertreterauslagen -

    Die Verpflichtung des Betriebsprüfers, die Besteuerungsgrundlagen nur unter den Voraussetzungen des Gesetzes und im Rahmen des gesetzlich Zulässigen festzustellen, stellt eine Amtspflicht auch gegenüber dem Steuerpflichtigen dar (vgl. Senatsurteil vom 16. Januar 1961 - III ZR 217/59 = VersR 1961, 533; vgl. auch RGZ 165, 257, 259).

    Eine schuldhafte Amtspflichtverletzung von Steuer beamten bei der Durchführung einer Betriebsprüfung kommt allerdings nicht in Betracht, wenn ein Kollegialgericht das Vorgehen des BetriebsprUfers in allen entscheidenden Punkten ausdrücklich als rechtmäßig und als in Übereinstimmung mit den zu beachtenden gesetzlichen Vorschriften (Art. 208, 204 A0) stehend angesehen hat (vgl. Senatsurteil vom 16. Januar 1961 - III ZR 217/59 â- VersR 1961, 533 - zu Art. 217 AO).

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